Antritt, der

[397] Der Antritt, des -es, plur. die -e, von dem Verbo Antreten. 1. Die Handlung des Antretens; ohne Plural. 1) Der Antritt bey den Fechtern, der Anfang des Fechtens. 2) Der Antritt eines Pferdes, derjenige schnelle und sanfte Gang desselben, welchen man auch den Paß, den Dreyschlag, und in Oberdeutschland auch den Zelt zu nennen pflegt, Franz. Amble. Ein Pferd, das den Antritt gehet; S. Zelter. 3) Der Anfang, so wohl eines Geschäftes, als eines Besitzes, als auch einer Zeit. Der Antritt einer Reise, eines Amtes, der Regierung, des neuen Jahres. Daher die Antrittsrede, Antrittspredigt, welche bey dem Antritte eines Amtes, besonders des Predigtamtes gehalten wird; der Antrittsschmaus, welchen man bey dem Antritte eines Amtes gibt. 2. Dasjenige, woran man tritt, oder worauf man antritt. So heißen bey den Vogelstellern die mit Ästen ausgeputzten Stangen um den Vogelherd, auf welchen die Vögel antreten, oder sich bey ihrer Ankunft setzen, Antritte, oder Fußreiser. An den Buchdruckerpressen ist der Antritt ein schräge auf den Fußboden angenageltes Bret, worauf der Drucker seinen Fuß anstämmet, wenn er den Bängel an sich ziehet. An manchen Orten, z.B. in Franken, nennet man auch den Vorsaal vor der Thür in den Häusern den Antritt. 3. Dasjenige, was angetreten wird. In diesem Verstande nennet man im gemeinen Leben den Koth, der von den Schuhen auf dem Fußboden und den Treppen hangen bleibt, und mit der Zeit fest angetreten wird, den Antritt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 397.
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