Anweisen

[401] Anweisen, verb. irreg. act. S. Weisen, an etwas weisen, d.i. weisen, wo man etwas thun oder bekommen soll.

1. Eigentlich. Einem Holz anweisen, ihm die Bäume im Walde zeigen und bezeichnen, welche er bekommen soll, welches von den Förstern, zuweilen an besondern Anweisetagen, gegen ein gewisses Anweise- oder Stammgeld geschiehet. Einem einen Platz zum Bauen anweisen. Einem seine Wohnung anweisen. Einem Geld anweisen, ihm jemanden bestimmen, der ihn bezahlet; im mittlern Lateine assignare. Ich habe ihn an dich angewiesen, Geld bey dir zu heben. Angewiesenes Geld, welches[401] man einem andern angewiesen oder assigniret hat. Wenn man aber denjenigen im gemeinen Leben den Angewiesenen nennet, der in eines andern Nahmen zahlet, oder an welchen man seinen Gläubiger weiset, so ist solches ein Mißbrauch dieses Participii, welches eigentlich dem gemeinschaftlichen Gläubiger, oder demjenigen, welcher angewiesen wird, zukommt. Einen anweisen, ihm einen gewissen bestimmten Ort zeigen. So weiset der Hausknecht den Gast an, und so werden im Bergbaue und andern Lebensarten die Arbeiter angewiesen, wenn man ihnen die jedes Mahl nöthige Arbeit aufgibt. Folge mir, ich will deiner Thätigkeit ein rühmlicher Feld anweisen. In noch weiterer Bedeutung wird in der Landwirthschaft auch der Hopfen gestängelt und angewiesen, wenn man den Ranken die gehörige Richtung gibt.

2. In weiterer und zum Theil figürlicher Bedeutung mit verschiedenen Nebenbegriffen. 1) Einweisen, in den Besitz einer Sache setzen, besonders in den Rechten. Gut anweisen heißt, wenn der Lehnherre seinem manne anzeigt oder weist an ein gut, darinn er ihm ein lehen oder geding versprochen hat, Glossae jur. Saxon. Ingleichen, den Gläubiger in ein unbewegliches Gut vermöge des ersten Decretes einsetzen, so daß er zwar die Verwahrung, aber noch nicht den Genuß desselben bekommt, welches in Oberdeutschland anleiten genannt wird; S. dieses Wort. 2) Jemandes Handlungen durch Unterricht und Beyspiel bestimmen; im mittlern Lateine advisare. Einen zu etwas anweisen. Er ist zu allem Guten angewiesen worden. Sollte man doch denken, du wärest zu lauter Boßheiten angewiesen worden. Von dem, was man nur zu wissen braucht, sagt man lieber unterweisen, unterrichten. 3) Befehlen, doch in einem glimpflichern Verstande, als dieses Zeitwort, und größten Theils nur in den Kanzelleyen. Ich bin darauf angewiesen, dergleichen Unordnungen nicht zu gestatten. Ihr habt demnach die Unterthanen dahin anzuweisen, daß dergleichen Unfug vermieden werde.

Anm. Einen anweisen bedeutete ehedem im Niedersächsischen auch einem einen weisen Rath geben, welche Bedeutung mit der obigen zweyten genau zusammen hänget.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 401-402.
Lizenz:
Faksimiles:
401 | 402
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Adelung-1793: Anweißen

Pierer-1857: Anweisen