Anzeigen

[407] Anzeigen, verb. reg. act. 1) Zu jemandes Wissenschaft bringen, ihm bekannt machen. Ich zeigte ihm die Gefahr an, worin er sich befand. Warum haben sie mirs nicht angezeiget? Etwas bey Rathe, bey Hofe, in dem Gerichte anzeigen. Einen Dieb bey der Obrigkeit anzeigen. 2) Figürlich, bedeuten, ein Merkmahl, Kennzeichen von etwas seyn. Dieß zeiget an, daß eine große Veränderung vorgehen wird. Dein Gesicht zeiget ein großes Unglück an. Das Anzeigen für Merkmahl, Kennzeichen selbst, ist im Hochdeutschen nicht gewöhnlich. Indessen heißt es noch Phil. 1, 28. Welches ist ein Anzeigen ihnen der Verdammniß, euch aber der Seligkeit. Auch Rabener sagt noch: ich hielt es für ein gutes Anzeigen. S. auch Anzeichen. Anzeigende Tage heißen bey einigen Ärzten die dies critici, weil sie die vornehmsten Veränderungen der Krankheit anzeigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 407.
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