Aufenthalten

[484] * Aufenthalten, verb. irreg. act. S. Halten. 1) Aufrecht erhalten, stützen. In dieser, in dem Hochdeutschen völlig veralteten Bedeutung kommt es noch in Apherdians Vocabul. bey dem Frisch vor, und in einer Urkunde aus der Mitte des 15ten Jahrhundertes bey dem Haltaus hat Aufenthaltung eben denselben, obgleich figürlichen Sinn. 2) Sich aufenthalten, sich aufhalten oder verweilen. Daß das Volk eine Vestung innen hätte, gegen Idumäa, darin sie sich aufenthalten und wehren könnten, 1. Maccab. 4, 61. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen nicht mehr gewöhnlich.

Anm. Dieses Wort gehöret mit zu den ohne Noth verlängerten Wörtern, die wir der neuern Alemannischen Mundart, die sich durch ihren Hang zur Weitschweifigkeit vor andern auszeichnet, zu danken haben. Viele derselben haben die Hochdeutschen mit Recht veralten lassen, worunter auch dieses gehöret, obgleich das Substantiv in der dritten Bedeutung noch gangbar ist. S. die Anmerkung zu dem folgenden Worte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 484.
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