Auferlegen

[485] Auferlêgen, verb. reg. act. für auflegen, doch nur in der figürlichen Bedeutung, für zuerkennen, anbefehlen, zu etwas verpflichten. Was uns diese Kenntniß für Pflichten auferleget, Kästn. Ich wollte bitten, daß sie sich selber eine Strafe auferlegten, Gell. Einem ein Stillschweigen auferlegen. In allen diesen Fällen ist auflegen edler und üblicher. S. Anmerk. 5. zu dem Verbo Auferbauen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 485.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: