Āugenmāß, das

[563] Das Āugenmāß, des -es, plur. inus. 1) Ein ungefähres, mit den bloßen Augen genommenes Maß. Nach dem Augenmaße kaufen, im Gegensatze des Kaufes nach Maß und Gewicht. Eine Sache nach dem Augenmaße beurtheilen. 2) Die Fertigkeit, das Maß oder Gewicht einer Sache mit den bloßen Augen zu bestimmen, oder in weiterer Bedeutung, die Beschaffenheit eines sichtbaren Gegenstandes und dessen Verhältnisse mit andern aus dem bloßen Anblicke zu beurtheilen. Ein gutes Augenmaß haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 563-564.
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