Ausbiethen

[575] Ausbiethen, verb. irreg. von biethen, pretium offerre, praebere. 1. Neutrum mit haben. 1) Anfangen zu biethen, das erste Geboth thun; wofür doch anbiethen, und für Ausgeboth Angeboth üblicher ist. 2) Aufhören zu biethen. 2. Activum. 1) Etwas ausbiethen, es jedermann anbiethen; im Österreichischen ausfeilen. 2) Einen ausbiethen, ihn durch ein höheres Geboth vertreiben. 3) Einen Pachter, einen Miethmann ausbiethen, ihm den Pacht, die Miethe aufsagen. 4) * Jemanden ausbiethen, ihn zum Zweykampfe heraus fordern, im Hochdeutschen ungewöhnlich. In den beyden letztern Bedeutungen ist es von biethen in gebiethen. Daher die Ausbiethung in den Bedeutungen des Activi.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 575.
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