Ausheben

[601] Aushêben, verb. irreg. act. S. Heben, heraus heben, aus einem Orte heben. 1) In eigentlicher und weiterer Bedeutung, in welcher es doch größten Theils nur auf einige besondere Fälle eingeschränket ist. Einen Baum ausheben, so wohl mit dem Hebezeuge aus der Erde heben, als auch überhaupt so viel als ausgraben. Gewächse ausheben, aus der Erde nehmen, wozu die Gärtner einen eigenen Ausheber haben. Eine Thür, ein Fenster ausheben, aus den Angeln heben. Bier oder Wein ausheben, mit dem Heber aus einem Fasse ziehen. In dem Schlagewerke der Uhren hat man ein Rad von acht und vierzig Zähnen, welches bey jedem Stundenschlage alle Mahl einen Zahn des Rechens in dem Vorlegewerke aushebet, und daher der Schöpfer, das Schöpfrad, oder der Ausheber genannt wird. Ausheben absolute, bey den Buchdruckern, die in den Winkelhaken gesetzten Zeilen auf das Schiff tragen. 2) Figürlich, auslesen und wegnehmen, aber auch nur in einigen Fällen. Recruten ausheben, aus dem Landvolke auslesen. Es wurden aus jeder Compagnie zehn Mann ausgehoben. Bey einigen Handwerkern haben die Witwen verstorbener Meister den Hub oder Aushub, d.i. das Recht, bey den übrigen Meistern sich einen Gesellen auszuheben, oder auszulesen; S. Bretschneider und Tafelschneider. Ingleichen figürlich. Es ist die Pflicht eines Geschichtschreibers unter den Begebenheiten nur die wichtigsten auszuheben. So auch die Aushebung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 601.
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