Ausklaftern

[605] Ausklaftern, verb. reg. act. im Forstwesen, den körperlichen Inhalt eines noch nicht gefälleten Baumes nach dem Klaftermaße bestimmen. Einen Baum ausklaftern. Daher die Ausklafterung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 605.
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