Auszug, der

[673] Der Auszug, des -es, plur. die -züge. 1) Das Ausziehen in der ersten und zweyten Bedeutung des Neutrius; ohne Plural. Der Auszug der Truppen. Ein feyerlicher Auszug. Noch mehr aber, 2) dasjenige, was ausgezogen worden, doch nur in einigen Bedeutungen dieses Verbi. Der Auszug aus einem Rechnungsbuche, oder nur schlechthin der Auszug, eine Rechnung, die aus dem Rechnungsbuche geschrieben worden. Der Auszug aus einem Buche, oder der Auszug eines Buches, einer Rede, einer Schrift, eine Rede, in welcher man dasjenige mit wenig Worten ausdruckt, was dort weitläuftiger enthalten ist. Ingleichen, was man sich bey Verkaufung oder Verpachtung einer Sache vorbehält. Der jährlich zu leistende Auszug. Einem den Auszug schmälern, was er sich ausgezogen hatte. Daher heißen Auszugsleute oder Auszüger im Chursächsischen diejenigen, Bauern, welche ihre Güter übergeben, und sich einen gewissen Auszug vorbehalten haben. An andern Orten heißen diejenigen, welche die Landmiliz ausmachen, Auszüge, welche an andern Orten Ausschüsser genannt werden, weil sie von den Landleuten gleichsam ausgezogen werden. Die figürliche Bedeutung für Ausbund, in welcher Opitz Rom und Paris Auszüge der Natur nennet, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich, so wie die Bedeutung einer Ausnahme, welche 1. Maccab, 8, 26. vorkommt: ohne allen Betrug und Auszug. Ein Auszug in einem Schranke ist so viel als ein Schubkasten, welcher ausgezogen werden kann. In einigen Gegenden, z.B. der Lausitz, heißt auch eine Fischgrube in den Teichen, welche sonst auch ein Stich, oder Beystich genannt wird, ein Auszug. 3) Dasjenige, womit etwas ausgezogen wird. So heißt in den Bergwerken ein Werkzeug, womit die Kunströhren am Ende ausgehöhlet werden, ein Auszug.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 673.
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