Bändig

[712] Bändig, adv. was sich binden lässet, oder die Bande leidet; am häufigsten mit dem Verbo machen. Ein Thier, einen Hund bändig machen, zähmen. Es sind rasche Pferde, aber er wird sie schon bändig machen. Es kommt von Band, wie städig von Stand, bändig von Hand, u.s.f. und ist eigentlich ein Adjectiv, wird aber nur als ein Adverbium gebraucht, obgleich unbändig in beyden Formen üblich ist. Das Schwedische baendig[712] bedeutet biegsam, in der eigentlichsten Bedeutung. Das Nieders, bändig und bänsk hat mit dem Hochdeutschen einerley Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 712-713.
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