Bannen

[720] Bannen, verb. reg. act. welches an den Schicksalen des Substantives Bann gleichfalls Theil genommen hat. Es bedeutet nur noch, 1) zwingen, besonders in den gemeinen abergläubigen Ausdrücken: die Geister bannen, sie durch Beschwörungen zu etwas zwingen. Die Schlangen bannen. 2) Figürlich für vertreiben.


Ich suche dieses Bild aus meiner Brust zu bannen,

Cron.


O Jugend, holde Führerinn,

Bereite hier den Sitz der Fröhlichkeiten,

Und banne Frost und Eigensinn!

Haged.


Anm. die vornehmsten unter den veralteten Bedeutungen dieses Wortes sind: 1) Bändig machen, in dem alten Sprichworte: alte Hunde sind bös zu bannen; welches die Abstammung dieses Zeitwortes von binden bestätiget. 2) Durch obrigkeitlichen Befehl zu etwas verbinden. So heißt es noch in den Rechten an einigen Orten: zu der Mühle ist ein ganzes Dorf gebannet, es ist verpflichtet auf der Mühle mahlen zu lassen. 3) Verordnen, befehlen. 4) Vorladen. 5) Verbiethen; besonders, den Gebrauch einer Sache zur Schonung verbiethen, in welcher Bedeutung es in manchen Gegenden noch zuweilen vorkommt. Die abgetriebenen Gehaue müssen eine Zeit lang geschonet und gebannet werden. 6) Bestrafen. 7) Verweisen. 8) In gewisse Grenzen einschließen. 9) Steuern und Abgaben eintreiben. 10) Bekannt machen. Ehedem wurde es irregulär conjugiret, daher man oft gebannen für gebannet findet. Das Hauptwort Banner kommt nur ein einigen Zusammensetzungen, z.B. Teufelsbanner vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 720.
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