Bauherr, der

[758] Der Bauhêrr, des -en, plur. die -en. 1) Derjenige, welcher ein Gebäude aufführen lässet. 2) In den Städten, derjenige[758] Rathsherr, welcher die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude hat; an andern Orten Baumeister, und in einigen Klöstern Werkmeister.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 758-759.
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