Beybringen

[979] Beybringen, verb. irreg. act. S. Bringen. 1) Herbey bringen, doch nur in weiterer und figürlicher Bedeutung. Zeugen beybringen, zum Beweise einer Sache aufführen. Das Original einer Urkunde beybringen, herbey schaffen. 2) Eine Sache an oder in die andere bringen, gleichfalls nur in weiterer und figürlicher Bedeutung. Jemanden Gift beybringen, machen, daß er ohne sein Wissen Gift bekommen muß. Seinem Gegner einen Stoß beybringen, im Fechten. Der Jugend nützliche Wissenschaften beybringen, sie zur Erkenntniß derselben bringen. Wer hat dir diese üble Meinung von mir beygebracht? Einem eine Furcht, ein Mißtrauen beybringen, bey ihm verursachen. So auch die Beybringung.

Anm. Die Wortfügung einem etwas beybringen, es ihm beweisen, darthun, Hiob 39, 32, und Apostelg. 24, 13, ist im Deutschen nicht gewöhnlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 979.
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