Beystecken

[991] Beystêcken, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben üblich ist, eine Sache neben der andern stecken; ingleichen figürlich: jemanden beystecken, oder beystecken lassen, ihn eines geringen Verbrechens wegen auf kurze Zeit in das Gefängniß setzen lassen. Daher die Beysteckung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 991.
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