Bürgerrecht, das

[1265] Das Bürgerrêcht, des -es, plur. inus. 1) Der Inbegriff aller Gerechtsamen, welche ein Bürger in der engern Bedeutung in Ansehung seines Nahrungsgeschäftes zu genießen hat. Das Bürgerrecht erhalten, erlangen. Sich um das Bürgerrecht bewerben. Einem das Bürgerrecht ertheilen. Das Bürgerrecht verwirken. Aufs Bürgerrecht arbeiten, bey den Handwerkern, wenn ein Handwerker unter dem Schutze seines Bürgerrechtes sein Handwerk treibet, ohne in die Innung aufgenommen zu seyn. 2) In weiterer Bedeutung, der Inbegriff aller Gerechtsamen, welche ein Einwohner eines Staates oder einer Provinz, als ein solcher zu genießen hat; das Einzöglingsrecht, in der Schweiz das Landrecht, in Niedersachsen die Landlage, sonst aber auch mit einem fremden Worte das Indigenat. S. Bürger 6.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1265.
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