Commissär, der

[1342] Der Commissǟr, des -s, plur. die -e, nach dem Französ. Commissaire, oder der Commissārius, des -rii, plur. die -rii, oder Commissārien, nach dem Lateinischen, überhaupt ein jeder,[1342] dem ein Geschäft von dem andern aufgetragen ist. Besonders, jemand, den ein Oberherr an seine Unterthanen schickt, ein Geschäft bey denselben auszurichten. Oft sind es auch beständige Würden, die die Besorgung eines gewissen Geschäftes mit sich führen, welches in der Zusammensetzung näher bestimmt wird. Daher Gränz-Commissarius, Marsch Commissarius, Kriegs- Commissarius, Kammer-Commissarius, Post-Commissarius, Proviant-Commisarius u.s.f. In einigen Gegenden, z.B. in dem ehemahligen Pohlnischen Preußen ist Commissarius ein Unterrichter in Rechtssachen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1342-1343.
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