Concīlium, das

[1345] Das Concīlium, des -lii, plur. die -lia, oder die Concilien, aus dem Latein. Concilium, eine jede Versammlung mehrerer. Besonders, 1) die Versammlung der vornehmsten Geistlichen und Gottesgelehrten einer Kirche in Kirchen- und Glaubenssachen, deren Schlüsse, und der Ort, wo sie sich versammeln.[1345] Das Tridentinische Concilium u.s.f. 2) Auf Universitäten, die Versammlung der zur Rechtspflege bestimmten Personen, das akademische Gericht, und der Ort, wo dasselbe gehalten wird. Vor das Concilium gefordert werden. In das Concilium gehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1345-1346.
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