Concilĭum

[329] Concilĭum (lat.), 1) (röm. Ant.), Versammlung, in welcher von einem Präsidenten eine Eröffnung gemacht od. ein Vortrag gehalten ward, u. in welcher die versammelten Mitglieder mehr eine untergeordnete Rolle spielten; dagegen Consilium, Rathsversammlung, Kriegsrath, Comité, wo die Stimmen der Einzelnen vernommen werden sollen, um darnach zu beschließen od. Maßregeln zu ergreifen; 2) Versammlung von nur einem od. 2 Ständen, z.B. vom Senat, den Volkstribunen etc.; 3) Versammlung von Kunstgenossen zur Berathung über einen Gegenstand ihrer Wissenschaft, so C. medicum, von Ärzten zur Besprechung über eine Krankheit; 4) C. academicum, der Universitätssenat, s. u. Universität.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 329.
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