Diebisch

[1482] Diebisch, -er, -te, adj. et adv. 1) Nach Art der Diebe. Diebisch handeln. Er ist diebisch mit mir umgegangen. Etwas diebischer Weise entwenden.


Er schleicht mit scheuem Blicke

Und mehr als diebscher Furcht zurücke,

Haged.


2) Zum Stehlen geneigt, zum Stehlen gewöhnt. Von diebischer Art seyn. Diebisches Volk.


Wo er mit diebscher Faust das Gold von Pillen schabt,

Can.


Anm. Der Comparativ kommt als ein Adverbium zuweilen, als ein Adjectiv aber niemahls vor, so wenig als der Superlativ. Ehedem war dieblich für diebisch üblich; dagegen diebig, im Schwabenspiegel diubig, gestohlen bedeutete.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1482.
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