Ehrsam

[1659] Ehrsam, -er, -ste, adj. et adv. der Ehre, der öffentlichen Achtung gemäß, löblich, ingleichen wirklich geehrt; ein in dem gemeinen Sprachgebrauche veraltetes Wort, welches nur noch in den Titeln zuweilen vorkommt. So pflegen der Kaiser, die churfürstlichen und fürstlichen Gesandten nicht nur den Schweizer-Cantons, sondern auch den meisten Magistraten der freyen Reichsstädte den Titel ehrsam zu geben. Auch die Magistrate landsässiger Städte, und die zünftigen Handwerker bekommen diesen Titel von ihres Gleichen, und solchen, die dem Stande nach wenig über sie erhaben sind. Ein ehrsames Handwerk. Ein ehrsames Publicum, ein geehrtes.

Anm. Wenn man bloß auf die Endsylbe siehet, so würden ehrsam, ehrbar, und ehrlich wenig von einander unterschieden seyn. Der vornehmste Unterschied beruhet auf der Bedeutung des Wortes Ehre. Indessen hat auch bey einerley Bedeutung dieses Wortes der Gebrauch dennoch einen Unterschied unter ehrsam und ehrbar eingeführet; wenigstens glaubt man, daß ein ehrsames Handwerk mehr sagen wolle als ein ehrbares, obgleich Frisch das Gegentheil behauptet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1659.
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