Einpfählen

[1727] Einpfählen, verb. reg. act. mit Pfählen einschließen. Einen Garten, einen Weinberg einpfählen. Daher die Einpfählung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1727.
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