Einrede, die

[1728] Die Einrêde, plur. die -n, der Widerspruch. Er kann keine Einrede ertragen. Ohne alle Einrede, ohne allen Widerspruch. In engerer Bedeutung zuweilen, der gerichtliche Widerspruch wider[1728] die Heirath verlobter Personen; der Einspruch. Einrede thun. Ingleichen eine Exception.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1728-1729.
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