Einschieben

[1736] Einschieben, verb. irreg. act. S. Schieben. 1) Hinein schieben. Eine Leiste einschieben, in den für sie bestimmten Grad. Daher die Einschiebeleiste, welche auf solche Art eingeschoben wird. Geld einschieben, es in die Tasche stecken. Das Brot einschieben, es in den Ofen schieben, S. Einschießen. 2) Zwischen andere Dinge schieben, in die Reihe anderer Dinge bringen. Einen Tag einschieben, S. Einschalten. Eingeschobene Speisen, Zwischenspeisen, welche zwischen andere eingeschoben werden. Eine eingeschobene Stelle, eine Parenthesis. Am häufigsten, wenn solches heimlich und mit Verletzung der Ordnung geschiehet. Einen Officier bey dem Regiemente einschieben, ihn wider die Ordnung bey demselben befördern. Besonders wenn ein falsches, unechtes Ding anstatt eines echten eingeschoben wird. Ein falsches Testament einschieben. Die Stelle ist nicht echt, sie ist eingeschoben. Ein eingeschobener Knabe. S. Unterschieben und Einschub. So auch die Einschiebung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1736.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika