Einweichen

[1760] Einweichen, verb. reg. act. zu einem gewissen Gebrauche von einem flüssigen Körper erweichen lassen. Leim, Leder einweichen. Brot, Stockfische, schwarze Wäsche einweichen. Ruthen, Reife einweichen, damit sie geschmeidig werden. So auch die Einweichung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1760.
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