Einwenden

[1760] Einwênden, verb. reg. et irreg. act. (S. Wenden,) welches nur in figürlicher Bedeutung üblich ist, einen Gegengrund gegen des andern Willen anführen, einwerfen. Du hast immer etwas einzuwenden. Ich habe nichts dawider einzuwenden. Man wandte dagegen ein, daß u.s.f. Hier möchte jemand einwenden u.s.f. Ich sehe nicht was man dagegen einwenden könnte. Schwed. inwaenda, im Nieders. wenden. S. auch Einwerfen, welches mehr von Gegengründen gegen eine[1760] Wahrheit, einwenden aber von solchen Gründen gegen des andern Willen gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1760-1761.
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