Entwenden

[1840] Entwênden, verb. reg. irreg. act. S. Wenden. 1) Wegwenden, entziehen, mit der dritten Endung der Person. Also hat Gott die Güter euers Vaters ihm entwandt und mir gegeben, 1 Mos. 31, 9, 16. Es wird das Scepter von Juda nicht entwendet werden, Kap. 49, 10. Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat, 5 Mos. 23, 15. Einen einer Sache entwenden, ihn von dem Besitze derselben ausschließen, Pictorius. In allen diesen Arten des Gebrauches ist es im Hochdeutschen veraltet, wo man es 2) nur noch als einen gemilderten Ausdruck für das härtere stehlen, doch nur von leblosen Dingen gebraucht. Geld aus der Casse entwenden. Einem Geld u.s.f. entwenden. Entwendete Sachen verkaufen. So auch die Entwendung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1840.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: