Entzweyen

[1844] Entzweyen, verb. reg. act. eigentlich theilen, welches aber im Hochdeutschen nur für uneins machen gebraucht wird. Eheleute entzweyen, sie uneins machen, verhetzen. Ingleichen als ein Reciprocum, sich entzweyen, uneins werden. Sie haben sich entzweyet. Im Oberdeutschen sich zweyen.


Sie redet nicht zu viel, pflegt ungern sich zu zweyen,

Opitz.


In dem Schwabenspiegel bedeutet zuuaien so wohl trennen, als auch sih zuuaien, verschieden seyn. Im Oberdeutschen gebraucht man es noch in eigentlicher Bedeutung. Das entzweyte[1844] Stück Eisen, das entzwey geschlagene, Scopoli. Ingleichen für theilen. Der Feinde Macht entzweyen, theilen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1844-1845.
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