Erklären

[1910] Erklären, verb. reg. act. klar machen; doch nur in einigen figürlichen Bedeutungen. 1) Einen klaren Begriff von etwas machen, sagen, wie eine Sache nach ihren Gründen seyn kann. Eine dunkele Stelle in einem Buche erklären. Ein Geheimniß, ein Gleichniß, einen Traum, einen Text erklären. Ich will es dir alles erklären. Ein jeder muß seine Worte erklären. 2) In engerer Bedeutung, in der Logik, ein Wort, eine Sache erklären, einen ausführlichen Begriff von derselben geben, welcher zureicht, sie zu allen Zeiten von allen andern zu unterscheiden; sie definiren. Ein Quadrat wird erkläret, wenn man sagt, es sey eine Figur, welche vier gleiche Seiten und vier gleiche Winkel hat. 3) Durch Worte deutlich bestimmen. Jemanden zum Bürgermeister, zum Minister, u.s.f. erklären. Jemanden zu seinem Erben erklären. Einen Verbrecher in die Acht erklären. Einem Volke den Krieg erklären. Jemanden für seinen Feind, für seinen Freund erklären. Er ist von den Richtern für schuldig, unschuldig erkläret worden. Zuweilen auch nur für entdecken, bekannt machen. Einem Frauenzimmer seine Liebe erklären. So auch das Reciprocum sich erklären, seine Gesinnung, seine Meinung deutlich bekannt machen. Erklären sie sich, wie es mit der Aussteuer werden soll. Erklären sie sich doch deutlicher. Wollen sie sich nicht weiter erklären? Gell. Er hat sich noch nicht erkläret, seine Gesinnung noch nicht bekannt gemacht. Sich für etwas erklären, sich wider etwas erklären, bekannt machen, daß man es mit der Sache halte, oder derselben entgegen sey. Das ganze Land hat sich für ihn erkläret., seine Partey genommen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1910.
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