Erlauben

[1914] Erlauben, verb. reg. act. 1) * Freyheit geben wegzugehen, ingleichen Freyheit geben, aus seinem Dienste zu gehen, beurlauben; in welcher Bedeutung aber dieses Wort im Hochdeutschen längst veraltet ist. 2) Recht und Freyheit geben, etwas zu thun oder zu lassen. Einem etwas erlauben. Die Gesetze erlauben nicht, daß man jemanden bevortheile. Erlauben sie mir, daß ich zu ihnen kommen darf. Einem den Zutritt erlauben. Wer hat dir das erlaubt? Erlauben sie mir den Scherz. Die Zeit erlaubt es nicht. Ich habe es ihm erlaubt. S. Erlaubt.

Anm. Erlauben, in Oberschwaben erlauban, im Nieders. oorlaven und verlöben, lautet bey dem Ulphilas uslaubjan, oslobjan, bey dem Kero erlauban, erlaupban, bey dem Tatian arlouban, bey dem Willeram erloiben, bey spätern Schriftstellern urlauben, im Angels. alyfian, im Engl. to leave, im Isländ. leifa, im Schwed. lofwa. Es stammet ohne Zweifel von dem alten lofwe, die flache Hand, Latein. vola, bey dem Ulphilas Lofa, im Wallis. Llowa, im Schotländ. Luff, her, mit welchem auch das Griech. λαβειν, nehmen, und λειπειν, lassen, verwandt zu seyn scheinet. Erlauben bedeutet also eigentlich erlassen, entlassen, nachlassen. S. auch Geloben und Urlaub.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1914.
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