Erstatten

[1942] Erstatten, verb. reg. act. 1) * Ersetzen, das Fehlende herstellen. Wo ich euer Mangel hatte, das haben sie erstattet, 1 Cor. 16, 17. Meinen Mangel erstatteten die Brüder, 2 Cor. 11, 9. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet, wo man es, 2) nur von der Vergütung des Genommenen, des verursachten Schadens, gemachter Unkosten u.s.f. gebraucht. Einem den Schaden, die Unkosten erstatten. Der Dieb soll das Gestohlne erstatten, 2 Mos. 22, 4. 3) Abstatten. Bericht von etwas, sein Gutachten über etwas erstatten. So auch die Erstattung.

Anm. In der zweyten Bedeutung findet sich dafür in dem alten Fragmente auf Carln den Großen gestatten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1942.
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