Erweislich

[1953] Erweislich, -er, -ste, adj. et adv. was erwiesen werden kann, in der zweyten Bedeutung des Verbi. Der Satz ist gar leicht erweislich. Erweislich falsch, erweislich wahr. Etwas erweislich machen, es erweisen. Daher die Erweislichkeit, plur. inus. die Eigenschaft, da eine Sache erwiesen werden kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1953.
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