Fällig

[32] Fällig, adj. et adv. was im Begriffe ist zu fallen, doch nur in figürlicher Bedeutung und im gemeinen Leben, von Geldsummen, Abgaben u.s.f. deren bestimmte Zahlungszeit vorhanden ist, zahlbar. Das Geld ist noch nicht fällig. Fällige Zinsen. Ein fälliger Wechsel. Wofür auch gefällig üblich ist. In den zusammen gesetzten baufällig, fußfällig, sachfällig, straffällig, gefällig, mißfällig u.s.f. hat dieses Wort mehrere Bedeutungen des Zeitwortes fallen aufbehalten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 32.
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