Fiscal, der

[167] Der Fiscāl, des -es, plur. die Fiscäle, aus dem mittlern Lat. Fiscalis, eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsamen des Fisci, d.i. der landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wacht, und die Verletzung beyder im Nahmen des Landesfürsten zur Klage bringt. Daher Kammer-Fiscal, welcher auch nur Fiscal schlechthin heißt, welcher das Beste der Kammer in Acht nimmt, Hof-Fiscal, Jagd-Fiscal, General-Fiscal, der allen Fiscälen eines Landes vorgesetzet ist, Reichs-Fiscal u.s.f. S. diese Wörter. Fiscalische Sachen, Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu führen schuldig ist. In manchen Ländern haben die Fiscäle andere Nahmen: in Sachsen heißen sie Procuratores, in Schleswig Anwälte u.s.f. Auf einigen Universitäten wird auch derjenige Student, welcher das Geld für die Collegia für einen Lehrer einsammelt und eintreibet, der Famulus, ein Fiscal genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 167.
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