Folgends

[240] * Folgênds, adverb. welches nur in den gemeinen Sprecharten, besonders Oberdeutschlandes, üblich ist. 1) Für hernach, von der Zeit. Ich lernte ihn in Berlin kennen, aber folgends habe ich ihn nicht weiter gesehen. 2) In der Folge, künftig. Ich werde folgends nicht mehr so nachgebend seyn. 3) Für ferner. Folgendes ersehe ich aus eurem Briefe u.s.f. 4) Für folglich, als ein Bindewort. Er hat gestohlen, folgends ist er ein Dieb.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 240.
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