Gebein, das

[445] Das Gebein, des -es, plur. inus. oder, und zwar noch häufiger, die Gebeine, sing. inus. 1. Eigentlich, als ein Collectivum, die sämmtlichen Beine eines thierischen Körpers. Er wird ihre Gebeine zermalmen, 4 Mos. 24, 8. Und verbrannte die Gebeine der Priester auf den Altären, 2 Chron. 34, 5. Mein Gebein hänget an meiner Haut, Hiob 19, 20. 2. Figürlich. 1) Die Glieder des menschlichen Leibes, deren vornehmster Theil die Knochen sind, in der höhern Schreibart. Ich sahe sie, (mir zittern die Gebeine,) Raml. 2) Der[445] ganze Leib, in welcher Bedeutung es in der Deutschen Bibel sehr häufig ist. 3) Besonders der Leichnam eines Verstorbenen und dessen Überrest, in der edlen Schreibart. Wenn eigennützige Schmeicheley mit thränenleeren Augen ein prächtiges Denkmahl über die Gebeine des vergessenen Todten aufrichtet.

Anm. Bey dem Notker Gebein, im Tatian Gibeini, bey dem Stryker Gebain, im Nieders. Gebeenke.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 445-446.
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