Gebothsbrief, der

[454] Der Gebothsbrief, des -es, plur. die -e, in einigen Oberdeutschen Gegenden, der schriftliche Befehl eines Höhern, oder einer Gerichtsherrschaft; ein Mandat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 454.
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