Geburt, die

[458] Die Gebūrt, plur. die -en, von dem Zeitworte gebären. 1. Der Zustand, da eine Person oder ein Thier weiblichen Geschlechtes gebäret, ingleichen der Zustand, da ein Kind oder Thier geboren wird, da denn dieses so wohl von der Mutter, als von der Frucht gebraucht wird; größten Theils ohne Plural. 1) Eigentlich. In der Geburt begriffen seyn. Die Mutter starb in der Geburt. Das Kind blieb in der Geburt. Das Fest der Geburt Christi. Eine schwere Geburt haben. Von mehrern einzeln Fällen gebärender Personen gebraucht man auch den Plural. Eine Arzeney in schweren Geburten. 2) Figürlich. (a) Die Abstammung, das Geschlecht, so fern gewisse Eigenschaften von den Ältern auf die Kinder fortgepflanzt werden. Ein Edelmann von Geburt, ein geborener Edelmann. Er ist von vornehmer Geburt, von vornehmen Ältern geboren. Ein Mensch von niedriger Geburt.


Nicht Erbrecht noch Geburt, das Herz macht groß und klein,

Haged.


(b) Der Anfang, die Entstehung einer Sache. Man muß die bösen Begierden in der Geburt ersticken. Wie sorgfältig sollte man seyn, den Fehler in seiner ersten Geburt zu bestrafen, ehe er unglücklich Gewohnheit wird! Gell. (c) Die weibliche Scham, in einigen Gegenden. 2. Die geborne oder zur Geburt bestimmte Frucht, doch nur in einigen Fällen. Eine unzeitige Geburt, welche nach dem Laufe der Natur zu früh geboren wird. Sich die Geburt abtreiben. Daher die Erstgeburt, Mißgeburt, Nachgeburt, Wundergeburt u.s.f.

Anm. Im Isidor Chiburdi, bey dem Ottfried Giburt, bey dem Notker Gepurt und Burt, im Nieders. Boord, im Angels. Gebyrte und Beorth, im Engl. Birth, im Holländ. Gheboorte, im Dän. Geburt, im Schwed. Börd. Notker gebraucht dieses Wort auch für Geschlecht, Volk. Um der zwey End-Consonanten willen sollte der Ton in diesem Worte eigentlich geschärft seyn, wie es auch die Schlesier sprechen; allein weil es von gebären abstammet, so ist er gedehnt, nach dem Beyspiele von Art, Arzt, Bart, Bort, Krebs u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 458.
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