Gerichtsschreiber, der

[589] Der Gerichtsschreiber, des -s, plur. ut nom. sing. der Schreiber in einem Gerichte, welcher am häufigsten Actuarius genannt wird. In großen Gerichten hat man beyde, da denn der Gerichtsschreiber dem Actuario untergeordnet ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 589.
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