Gerichtsstatt, die

[589] Die Gerichtsstatt, plur. die -stätte, oder die Gerichtsstätte, plur. die -n, die Statt oder Stätte, wo Gericht gehalten wird. Ingleichen die Stätte, wo die peinlichen Urtheile vollzogen werden; der Gerichtsplatz, die Richtstatt, Fehmstätte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 589.
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