Gewaltsam

[654] Gewaltsam, -er, -ste, adj. et adv. mit Gewalt, der Gewalt ähnlich, in derselben gegründet, doch nur so fern Gewalt die Anwendung überlegener oder doch heftiger Kräfte bey Überwindung eines Widerstandes bedeutet. Gewaltsame Mittel anwenden. Gewaltsame Arzeneymittel. Die gewaltsame Hinderung einer Handlung. Ohne gewaltsame Verdrehung kann diese Erklärungsart nicht Statt finden. Ein gewaltsamer Tod, im Gegensatze eines natürlichen. Gewaltsam läßt die Sittlichkeit der Anwendung der überlegenen Macht unentschieden. Dagegen gewaltthätig alle Mahl eine unbefugte Gewalt ausdruckt. In der edlen Schreibart stehet das erstere auch zuweilen für heftig, mit Anwendung aller Kräfte. Leidenschaften, die den Geist gewaltsam zur Entwickelung oft unmöglicher Ideen antreiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 654.
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