Hell (2)

[1099] 2. Hêll, -er, -este, zusammen gezogen hellste, adj. et adv. welches in einer doppelten Hauptbedeutung üblich ist.

1. Von den Tönen, einen hohen Grad der mit Reinigkeit verbundenen Deutlichkeit habend, und darin gegründet. Eine helle Stimme, welche aus dem offenen Munde ohne Zwang und Drücken der Kehle frey aus der Brust hervor gebracht wird. Eine helle oder hell klingende Trompete, welche einen starken, reinen Klang hat; Nieders. schrell. Helle Cimbeln, 1 Chron. 16, 16, 23. Helle Posaunen, Ps. 47, 6. Auf ähnliche Art gebrauchten die Lateiner die Wörter clarus und Splendor von den Tönen und der Stimme. Hell schreyen. Das helle e, in der Sprachkunst, das offene e, das e fermé der Franzosen, so wie es in der ersten Sylbe der Wörter stehen, Ehre, stehen ausgesprochen wird, zum Unterschiede von dem dunkeln oder riefen e, welches wie ein ä lautet, wie in geben, leben.

2. Eine Eigenschaft der Körper in Ansehung der Lichtstrahlen zu bezeichnen. 1) Eigentlich. (a) Einen hohen Grad des Lichtes habend, oder von sich gebend, und darin gegründet; im Gegensatze dessen was dunkel ist. Das Licht, das Feuer brennt nicht hell. Ein helles Licht. Die hellen Sterne. Es ist sternenhell, wenn die Sterne hell leuchten. Der Blitz machte das ganze Zimmer hell. Ein helles Zimmer, welches den nöthigen Grad des Lichtes hat. Es wird hell, wenn der Tag anbricht. Es ist schon heller lichter Tag, im gemeinen Leben. Was ist heller denn die Sonne? Sir. 17, 30. Ein heller Schein, 2 Cor. 4, 6. Helle Hölzer, im Forstwesen, welche auch lichte Hölzer heißen, Laubhölzer, mit Laubholze bewachsene Gehölze, weil sie heller sind, als die Nadel- oder Tangelhölzer. In einem andern Verstande ist eine Holzung hell oder licht, wenn die Bäume sehr dünn in derselben stehen, und also viele Lichtstrahlen durchlassen. Helle Farben, in der Mahlerey, welche viele Lichtstrahlen zurück werfen, lichte Farben; im Gegensatze der dunkeln. So auch in den Zusammensetzungen, hellblau, hellgrau, hellroth, hellgrün, hellgelb u.s.f. im Gegensatze des dunkelblau, dunkelgrau u.s.f. (b) Einen hohen Grad des Glanzes habend, viele Lichtstrahlen von seiner Oberfläche zurück werfend; im Gegensatze des matt oder trübe. Helle (glänzende) Augen haben. Ein heller Spiegel. Das Geschirr hell scheuern. Ihre Füße glänzten, wie ein hell glatt Erz, Ezech. 1, 7. Ihr Licht war gleich einem hellen Jaspis, Offenb. 21, 11. (c) Einen hohen Grad der Durchsichtigkeit habend, viele Lichtstrahlen durchlassend: im Gegensatze des trübe. Ein sehr helles Wetter. Die Luft ist nicht hell, wenn sie mit Dünsten angefüllet ist. Das Glas ist sehr hell. Der Diamant ist hell. Reines, helles Wasser. Helles Bier, welches nicht dick oder trübe ist. Augen, in denen helle Tropfen hingen. Nicht ohne helle Zähren zu weinen, Wiel. 2) Figürlich, einen hohen Grad der Deutlichkeit habend, und darin gegründet.[1099] Es ist die helle Wahrheit. Hell denken, mit vieler Deutlichkeit. Ein heller Kopf, welcher sehr klare oder deutliche Begriffe von vielen Dingen hat. In seinem Kopfe ist es helle. Die hellen Zwischenräume der Vernunft, Intervalla lucida, wo man sich seiner mit Deutlichkeit bewußt ist.

Anm. Dieses Wort lautet in beyden Bedeutungen im Nieders. hell. In der ersten Bedeutung, in welcher es älter zu seyn scheinet, weil sich Töne leichter nachahmen lassen, als die Empfindung des Sehens, gehöret es ohne Zweifel zu dem alten Hall, und hallen, schallen. Bey dem Notker kommt hellen für schallen vor. Da es eine eben nicht seltene Figur ist, die Eindrücke des Gehöres auf die übrigen Sinne, und besonders auf das Gehen übertragen, so ist auch hell schon sehr früh von einem hohen Grade des Lichtes und Glanzes gebraucht worden. Das Hebr. הלל, glänzen, das Griech. ƞλιος, die Sonne, Lat. Sol, durch Vertauschung des Hauchlautes mit dem Zischlaute, und ἑλƞ, der Sonnenglanz, und das Wallis. Haul, die Sonne, sind sehr alte Beweise davon. Zu eben diesem Geschlechte gehöret auch das Angels. Aeled und Dän. Ild, Feuer, aelan, anzünden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1099-1100.
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