Heuern

[1162] Heuern, verb. reg. act. im gemeinen Leben, besonders Niedersachsens, miethen, pachten, von Grundstücken. Ein Gut, ein Haus, einen Acker, einen Garten, eine Wiese heuern. Daher die Zusammensetzung Abheuern, Ausheuern und Verheuern. Anm. Im Nieders. hüren, ehedem huren, im Dän. hyre, im Schwed. hyra, im Angels. hyran, im Engl. to hire, im Holl. huuren. S. die Heuer. In härtern Mundarten lautet dieses Zeitwort beuren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1162.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: