Hochedelgeboren

[1224] Hochêdelgeboren, adj. in einem hohen Grade edel geboren, welches gleichfalls nur als ein Titel bürgerlicher Personen vom ersten oder zweyten Range üblich ist, mehr sagt als Hochwohledelgeboren und Wohledelgeboren, und auch im Abstracto Ew. Hochedelgeb. gebraucht wird. Fürstlichen Räthen bürgerlichen Standes ist dieser Titel lange Zeit vorzüglich eigen gewesen, ungeachtet diese jetzt gemeiniglich das wohlgeboren bekommen, dagegen man weltliche, in öffentlichen Ämtern stehende oder charakterisirte Personen, welche unter den bloßen Räthen sind, Secretarien, angesehene Kaufleute u.s.f. in Titeln hochedelgeborne zu nennen pflegt. In der Mitte des vorigen Jahrhundertes fing man an den Adeligen diesen Titel zu geben. S. Hochwohledelgeboren und Wohledelgeboren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1224.
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