Hofrecht, das

[1249] Das Hofrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Die Rechte der hofhörigen Unterthanen, in Westphalen und Niedersachsen, und deren Sammlung. 2) Das Recht eines adeligen Hofes über die zu demselben gehörigen Leibeigenen; ohne Plural. Er plaget mich auf Hofrecht, d.i. rechtschaffen. 3) Die Sammlung der Rechte, wornach die über Hoflehen entstandenen Streitigkeiten entschieden werden; im Gegensatze des Lehenrechtes, welches die eigentlichen Kriegs- und Ritterlehen betrifft. 4) Das an den Höfen in dem Betragen gegen andere übliche Recht, wo dieses Wort auch unter den Handwerkern üblich ist. Jemanden etwas auf Hofrecht erlauben, d.i. ihm eine ungewöhnliche und sonst unerlaubte Sache auf einige Zeit verstatten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1249.
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