Interdict, das

[1389] Das Interdíct, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Latein. Interdictum, in der Römischen Kirche, das Verboth des öffentlichen Gottesdienstes, so fern es von einem geistlichen Richter als eine Strafe erlassen wird, da es denn eine geringere Art des Kirchenbannes ist. Eine Stadt, einen Ort mit dem Interdicte belegen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1389.
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