Jägerrecht, das

[1416] Das Jägerrêcht, des -es, plur. die -e, was einem Jäger gebühret, in Ansehung dessen recht und billig ist, in einigen einzelnen Fällen. 1) Das Schießgeld, oder dasjenige Geld, welches dem Jäger für ein erlegtes Wild gebühret. 2) Derjenige Theil eines gefälleten Hirsches, Thieres oder Rehes, welcher dem Jäger als ein Accidenz überlassen wird, welches gemeiniglich der Kopf, Hals und das Geräusch ist. Auch der Antheil des Leithundes von einem gefälleten Wilde führet zuweilen den Nahmen des Jägerrechtes. 3) Die Strafe, welche auf einen Fehler wider die Kunstsprache der Jäger gesetzet ist, und sonst auch das Weidemesser genannt wird. Das Jägerrecht verdienen. Das Jägerrecht empfangen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1416.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika