Jaherr, der

[1418] Der Jahêrr, des -en, plur. die -en, im verächtlichen Verstande, eine Person, welche zu allem Ja saget, alles verspricht, bewilliget und einräumet, welche aus Schwäche nicht das Herz hat, andern zu widersprechen, oder ihnen etwas abzuschlagen. Im Nieders. Jabroer, ein Jabruder, in andern Gegenden ein Gnapper, von gnappen, mit dem Kopfe nicken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1418.
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