Kellermeister, der

[1545] Der Kêllermeister, des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn die Kellermeisterinn, der erste unmittelbare Vorgesetzte eines großen, besonders herrschaftlichen Bier- oder Weinkellers, welcher so wohl den Einkauf des Getränkes als dessen Erhaltung zu besorgen hat. Er wird an einigen Höfen Haus- oder Hofkellner genannt, ist aber an andern noch von demselben unterschieden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1545.
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