Kenntniß, die

[1549] Die Kênntniß, plur. die -sse, von dem Zeitworte kennen, die Vorstellung, welche man von einem Dinge hat. 1) In der ersten und dritten engern Bedeutung des Zeitwortes, die klare und deutliche Vorstellung, welche man von einem Dinge hat; wo es doch nur von Sachen, nicht aber von Personen gebraucht wird. Der Kranke liegt ohne Kenntniß, wenn er seiner und anderer Dinge sich nicht bewußt ist. Ich habe keine Kenntniß von dieser Sache. Die Kenntniß Gottes, Opitz, wofür aber Erkenntniß üblicher ist, S. dieses Wort. 2) Der Inbegriff aller klaren und deutlichen Vorstellungen, welche man hat. Von Kenntniß und Unterricht entblößt seyn. Noch mehr im Plural. Der Fortgang, welchen eine Nation in ihren Kenntnissen macht. Der Horizont menschlicher Kenntnisse. Seine Kenntnisse ausbreiten.

Anm. Von dem t euphonico in diesem Worte S. Bekenntniß Anm. Die Niedersachsen sagen nur Kennis, gebrauchen es aber auch für Bekanntschaft, in welchem Verstande es im Hochdeutschen ungewöhnlich ist. Eben daselbst ist es ungewissen Geschlechtes, welches auch viele Hochdeutsche, so wie in andern Wörtern, die sich auf -niß endigen, nachahmen; obgleich das weibliche am häufigsten gebraucht wird. S. Erkenntniß Anm. und -Niß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1549.
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